Zertifizierte externe Datenschutzbeauftragte - Externe Datenschutzbeauftragte

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Externe Datenschutz­­beauftragung
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) kann sowohl intern oder extern bestellt werden. Entscheidene Kriterien einer externen Datenschutzbeauftragung sind oftmals, dass für die interne Datenschutzbeauftragung die Kosten zur Erlangung der Fach- und Sachkenntnisse des Mitarbeiters höher sind, als erwartet. Während Sie mit dem externen Datenschutzbeauftragten einen Dienstleistungsvertrag mit vereinbarter Laufzeit abschließen, ist der intern benannte Datenschutzbeauftragte in der Zeit seiner Benennung unkündbar. Nach ausserkrafttreten der Benennung, besteht eine Kündigungsfrist von 1 Jahr.

Des Weiteren kann der Mitarbeiter nicht mehr in vollem Umfang seiner Tätigkeitsverantwortung nachkommen, er muss z.B. regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen. Die Themen wie Haftung, Kompetenz und Sicherheit sprechen für die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten, auch wenn es das Gesetz für ihr Unternehmen oder dem Verein nicht vorschreibt.

Benennen Sie uns als externen Datenschutzbeauftragten. Wir unterstützen bei allen Datenschutzangelegenheiten in Ihrem Unternehmen, in Ihrer Praxis etc. - so unauffällig wie möglich, so gründlich wie nötig zu fairen Preisen. Unsere Datenschutzbeauftragten verfügen über entsprechende Zertifizierung.

  • Basis unserer Arbeit ist ein "Audit", eine Bestandsaufnahme des aktuellen Zustandes.
  • Auf Wunsch erstellen wir auch das Verfahrensverzeichnis für Sie und ermöglichen Ihnen die Gesetzeskonformität.
Pflichten des Datenschutz­beauftragten
  • Information und Beratung: Der Datenschutzbeauftragte muss die Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter sowie die Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, über ihre Pflichten in Bezug auf den Datenschutz unterrichten und beraten.
  • Überwachung: Der Datenschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO und anderer Vorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten zum Datenschutz sowie die Datenschutzstrategien einschließlich der Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter sowie die diesbezüglichen Überprüfungen.
  • Datenschutz Folgeabschätzung: Auf Anfrage des Verantwortlichen, berät der Datenschutzbeauftragte diesen im Zusammenhang mit Datenschutz Folgeabschätzungen und überwacht deren Durchführung.
  • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden: Der Datenschutzbeauftragte arbeitet mit den Aufsichtsbehörden zusammen. Er wird als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde in Fragen tätig, die mit der Datenverarbeitung zusammenhängen. Er steht der Aufsichtsbehörde auch für Beratungen zu allen sonstigen Fragen zur Verfügung.
  • Risikobeurteilung: Bei der Erfüllung seiner Aufgaben trägt der Datenschutzbeauftragte den mit den Verarbeitungen verbundenen Risiken gebührend Rechnung. Dabei berücksichtigt er Art, Umstände und Zwecke der Verarbeitung.
  • Erreichbarkeit: Ein gemeinsam benannter Datenschutzbeauftragter einer Unternehmensgruppe muss von jeder Niederlassung aus leicht erreichbar sein.
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